Hiermit wird von der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) in Kooperation mit den preisstiftenden Verbänden Bundesverband Musikunterricht (BMU) und dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) der Wettbewerb für das Fach Musikpädagogik ausgeschrieben.
Mit diesem Wettbewerb macht die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) auf die Bedeutung musikalischer Bildung öffentlich aufmerksam. Damit bekunden die deutschen Musikhochschulen ihr Engagement für Musikpädagogik und ihren Anspruch auf Exzellenz in der Lehrerinnen- bzw. Lehrerbildung und den künstlerisch-pädagogischen Studiengängen. Beide Bereiche sollen in ihrer Vielfalt und Attraktivität sichtbar gemacht und zur Geltung gebracht werden.
Der Hochschulwettbewerb Musikpädagogik zeichnet hervorragende eigenständige musikpädagogische Arbeiten aus. Die Themen können aus dem gesamten Spektrum der in den Studiengängen repräsentierten Handlungs- und Aufgabenfelder gewählt werden.
Es kann sich beispielsweise um die Darstellung
handeln.
Die RKM-AG HWMP kann thematische Fokussierungen vorschlagen, was die Einreichung thematisch freier Beiträge jedoch nicht ausschließt.
Der Wettbewerb findet in zwei Runden statt. In der ersten Runde werden die eingereichten Unterlagen bewertet, in der zweiten Runde (Finalrunde) zusätzlich die Qualität der Präsentation.
Bei der Bewertung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Die Kriterien sind je nach Ausrichtung des Projektes unterschiedlich zu gewichten.
Als weitere Kriterien können Übertragbarkeit, Reichweite und Innovationspotenzial gewertet werden.
Bewerben können sich einzelne Studierende oder Projektgruppen von bis zu fünf Studierenden. Die Teilnehmer*innen müssen im Kalenderjahr der Veröffentlichung der Ausschreibung an einer deutschen Musikhochschule immatrikuliert sein, oder aber ihr Studienabschluss (Exmatrikulation) liegt zu diesem Zeitpunkt maximal ein Jahr zurück. Jede Hochschule kann maximal zwei Beiträge einreichen, besonders angesprochen sind die Lehramts- und die künstlerisch-pädagogischen Studiengänge.
Jede Hochschule kann maximal zwei Beiträge, in der Regel jeweils einen Beitrag aus den Lehramts- und den künstlerisch-pädagogischen Studiengängen einreichen. Ausnahmsweise sind aus den künstlerischen Studiengängen auch Beiträge möglich, die nach Studienprofil und Themenstellung den Wettbewerbsanforderungen entsprechen. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Hochschulleitung in Absprache mit den zuständigen Studiengangsleitungen.
Es findet eine Vorauswahl in den Hochschulen statt. Die Bewerbungen werden durch die Hochschulleitungen eingesandt. Sie müssen mit den Unterschriften der Hochschulleitung und der Bewerberin oder des Bewerbers bzw. bei Gruppenbewerbungen der Vertreterin oder des Vertreters der Projektgruppe versehen sein. Die entsendenden Hochschulen übernehmen die Reisekosten der Teilnehmer*innen an der Finalrunde.
Der Bewerbung sind alle geforderten Unterlagen vollständig beizufügen:
Die Anmeldeformulare sind der Ausschreibung beigefügt und stehen auf der Homepage der RKM zur Verfügung.
Einzureichen ist ein Exposé von maximal sechs Seiten (bis zu 20.000 Zeichen), das Idee, Zielsetzung und gegebenenfalls die Durchführung des Beitrags darlegt und die methodische Vorgehensweise erläutert. Des Weiteren soll der Beitrag reflektiert und auf den musikpädagogischen Fachdiskurs bezogen werden. Verwendete Quellen sind anzugeben. Das Exposé ist zusätzlich in elektronischer Fassung via Mail an die Geschäftsstelle des Hochschulwettbewerbs (wettbewerb.musikpaedagogik@hfmt-koeln.de) einzureichen.
Darüber hinaus kann die Darstellung des Beitrags durch Bildmaterial (Fotos als jpeg, tif oder png mit mindestens 300 dpi), Videoaufnahmen (mp4) oder Tonaufnahmen (mp3) wahlweise auf CD-Rom, DVD-Rom oder USB-Stick eingereicht werden. Die Medien müssen so formatiert werden, dass sie von Windows ab Version 7 und Mac OSX ab Version 10.6 gelesen werden können und eine Größe von 1 GB sowie eine Länge von maximal 15 Minuten Dauer nicht überschreiten.
Die Jury besteht aus zehn Mitgliedern, die folgende Verbände vertreten:
Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für die Finalrunde werden maximal zehn Bewerberinnen bzw. Bewerber eingeladen, ihren Beitrag persönlich zu präsentieren. Ihnen stehen dafür 10-15 Minuten zur Verfügung, anschließend findet ein ausführliches Gespräch mit der Jury statt. Direkt im Anschluss an die Präsentationen werden die Preisträger*innen ermittelt.
Für eine adäquate Vorbereitung auf die Finalrunde wird den Finalist*innen ein zentrales professionelles Coaching angeboten, das zur Schärfung der eigenen fachlichen Argumentation, der Beratung hinsichtlich eines angemessenen Präsentationsformats und dem Austausch untereinander dient. Den Finalist*innen sollen damit neben der Vorbereitung auf die Abschlusspräsentation auch Kompetenzen für eine zukünftige Präsenz in der musikpädagogischen Fachcommunity vermittelt werden.
Die öffentliche Finalrunde sowie die Preisverleihung mit Präsentation der preisgekrönten Beiträge durch die Teilnehmenden findet im Rahmen der Mitgliederversammlung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen statt.
Alle Finalteilnehmenden erhalten ein Zertifikat und ein Feedback. Die Preisträgerprojekte werden durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit bundesweit bekannt gemacht.
Im Rahmen der Beratung über die Preisvergabe macht die Jury auch Vorschläge für Fördermaßnahmen für die Preisträger*innen und unterstützt diese Maßnahmen durch persönliche Vermittlung aktiv. Geeignete Fördermaßnahmen können beispielsweise sein: