FAQ

 

Wann muss ich eingeschrieben sein, um am Wettbewerb teilnehmen zu können?

Der/die Berwerber*in muss im Kalenderjahr der Veröffentlichung der Ausschreibung an einer deutschen Musikhochschule immatrikuliert sein.

Das bedeutet: Um am 14. Hochschulwettbewerb Musikpädagogik 2024 in Hamburg teilnehmen zu können, muss der/die Bewerber*in entweder zum Wintersemester 2022/2023, zum Sommersemester 2023, oder zum Wintersemester 2023/2024 an einer deutschen Musikhochschule eingeschrieben sein.

Welche Video-/Audiodateien kann ich verwenden?

Videodateien: mp4 (MPEG IV), avi, mpg (MPEG I/MPEG II), mov

Audiodateien: mp3, aac (MPEG IV), M4a

Was bedeutet "eigenständige musikpädagogische Arbeit"?

Eine eigenständige musikpädagogische Arbeit im Kontext des Hochschulwettbewerbs Musikpädagogik ist in etwa vergleichbar mit den Ansprüchen an eine Bachelorarbeit. Es sollte klar abgegrenzt werden, welcher Teil der Arbeit die Theorie behandelt, welcher Teil eventuell in einem Seminar erarbeitet wurde und welcher Teil eigenständig erarbeitet und entwickelt wurde.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Der in der Ausschreibung angegebene Bewerbungsschluss (15.01.2024) richtet sich an die Einsendung der ausgewählten Beiträge der jeweiligen Hochschulen. Da jede Hochschule vorher ein internes Auswahlverfahren durchläuft, gibt es immer eine eigene interne Bewerbungsfrist, an die sich Bewerber*innen zu halten haben. Diese wird rechtzeitig von der jeweiligen Studiengangsleitung bekanntgegeben.

Elektronische Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Eine elektronische Einreichung der Bewerbungsunterlagen zum Hochschulwettbewerb Musikpädagogik ist nur in Kombination mit einer postalischen Zusendung gültig.

Postalisch an:

Hochschule für Musik und Tanz Köln
Geschäftsstelle Hochschulwettbewerb Musikpädagogik
Unter Krahnenbäumen 87
50668 Köln

Elektronische Zusendung an:

wettbewerb.musikpaedagogik(at)hfmt-koeln(dot)de

Zu beachten ist, dass die Bewerbung vollständig ist (siehe Ausschreibung: Bewerbungsverfahren) und offiziell von der entsprechenden Hochschule und nicht den Bewerber*innen selbst versandt wird (Unterschrift und Stempel der Hochschule auf dem entsprechenden Formular).

Überschreitung der Umfangsbegrenzung bei digitalen Materialien

Die Ausschreibung des Hochschulwettbewerbs Musikpädagogik beschränkt den Umfang von digitalen Materialien (Bilder, Audio, Video), die zur Darstellung des Beitrages dienen, auf eine Größe von 1 GB und eine Länge von maximal 15 Minuten. Sollte es weitere digitale Materialien geben, die als Teil des Beitrages absolut notwendig sind und nicht der Kategorie „Darstellung des Projektes“ angehörig sind, ist eine Überschreitung der Umfangsbegrenzung als Anhang möglich. Ausschlaggebend für eine Bewertung des Projekts sind die Medien unter „Darstellung des Projekts“. Eine Verdichtung des Materials auf 15 Minuten ist notwendig. Der Anhang dient der zusätzlichen Information und wird nicht in vollem Umfang von der Jury eingesehen.