Der/die Berwerber*in muss im Kalenderjahr der Veröffentlichung der Ausschreibung an einer deutschen Musikhochschule immatrikuliert sein.
Das bedeutet: Um am 11. Hochschulwettbewerb Musikpädagogik 2021 in Essen teilnehmen zu können, muss der/die Bewerber*in entweder zum Wintersemester 2019/2020, zum Sommersemester 2020, oder zum Wintersemester 2020/2021 an einer deutschen Musikhochschule eingeschrieben sein.
Videodateien: mp4 (MPEG IV), avi, mpg (MPEG I/MPEG II), mov
Audiodateien: mp3, aac (MPEG IV), M4a
Eine eigenständige musikpädagogische Arbeit im Kontext des Hochschulwettbewerbs Musikpädagogik ist in etwa vergleichbar mit den Ansprüchen an eine Bachelorarbeit. Es sollte klar abgegrenzt werden, welcher Teil der Arbeit die Theorie behandelt, welcher Teil eventuell in einem Seminar erarbeitet wurde und welcher Teil eigenständig erarbeitet und entwickelt wurde.
Der in der Ausschreibung angegebene Bewerbungsschluss (15.01.2021) richtet sich an die Einsendung der ausgewählten Beiträge der jeweiligen Hochschulen. Da jede Hochschule vorher ein internes Auswahlverfahren durchläuft, gibt es immer eine eigene interne Bewerbungsfrist, an die sich Bewerber*innen zu halten haben. Diese wird rechtzeitig von der jeweiligen Studiengangsleitung bekanntgegeben.