Ausschreibung

 

Hochschulwettbewerb Musikpädagogik

Hiermit wird von der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) in Kooperation mit den preisstiftenden Verbänden  Bundesverband Musikunterricht (BMU) und dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) der Wettbewerb für das Fach Musikpädagogik ausgeschrieben.

Mit diesem Wettbewerb macht die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) auf die Bedeutung musikalischer Bildung öffentlich aufmerksam. Damit bekunden die deutschen Musikhochschulen ihr Engagement für Musikpädagogik und ihren Anspruch auf Exzellenz in der Lehrerinnen- bzw. Lehrerbildung und den künstlerisch-pädagogischen Studiengängen. Beide Bereiche  sollen in ihrer Vielfalt und Attraktivität sichtbar gemacht und zur Geltung gebracht werden.

Inhaltsverzeichnis 

Wettbewerbskriterien

Der Hochschulwettbewerb Musikpädagogik zeichnet hervorragende eigenständige musikpädagogische Arbeiten aus. Die Themen können aus dem gesamten Spektrum der in den Studiengängen repräsentierten Handlungs- und Aufgabenfelder gewählt werden.

Es kann sich beispielsweise um die Darstellung

  • eines künstlerisch-pädagogischen Projektes
  • eines künstlerisch-pädagogischen Vorhabens
  • einer Initiative zur Musikvermittlung
  • einer forschungsorientierten Studie (kein Dissertationsvorhaben)
  • einer wissenschaftlichen Arbeit in der Musikpädagogik (kein Dissertationsvorhaben)
  • eines Best-Practice-Beispiels
  • einer Unterrichtseinheit

handeln.

Die RKM-AG HWMP kann thematische Fokussierungen vorschlagen, was die Einreichung thematisch freier Beiträge jedoch nicht ausschließt.

Der Wettbewerb findet in zwei Runden statt. In der ersten Runde werden die eingereichten Unterlagen bewertet, in der zweiten Runde (Finalrunde) zusätzlich die Qualität der Präsentation.

Bei der Bewertung werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Plausibilität und Überzeugungskraft
  • Schlüssigkeit der musikpädagogischen Reflexion
  • Kontextualisierung im Fachdiskurs
  • Potenzielle Wirksamkeit
  • Prägnanz und Nachvollziehbarkeit

Die Kriterien sind je nach Ausrichtung des Projektes unterschiedlich zu gewichten.

Als weitere Kriterien können Übertragbarkeit, Reichweite und Innovationspotenzial gewertet werden.

Bewerbungsverfahren

Bewerben können sich einzelne Studierende oder Projektgruppen von bis zu fünf Studierenden. Die Teilnehmer*innen müssen im Kalenderjahr der Veröffentlichung der Ausschreibung an einer deutschen Musikhochschule immatrikuliert sein, oder aber ihr Studienabschluss (Exmatrikulation) liegt zu die­sem Zeitpunkt maximal ein Jahr zurück. Jede Hochschule kann maximal zwei Beiträge einreichen, besonders angesprochen sind die Lehramts- und die künstlerisch-pädagogischen Studiengänge.

Jede Hochschule kann maximal zwei Beiträge, in der Regel jeweils einen Beitrag aus den Lehramts- und den künstlerisch-pädagogischen Studiengängen einreichen. Ausnahmsweise sind aus den künstlerischen Studiengängen auch Beiträge möglich, die nach Studienprofil und Themenstellung den Wettbewerbsanforderungen entsprechen. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Hochschulleitung in Absprache mit den zuständigen Studiengangsleitungen.

Es findet eine Vorauswahl in den Hochschulen statt. Die Bewerbungen werden durch die Hochschulleitungen eingesandt. Sie müssen mit den Unterschriften der Hochschulleitung und der Bewerberin oder des Bewerbers bzw. bei Gruppenbewerbungen der Vertreterin oder des Vertreters der Projektgruppe versehen sein. Die entsendenden Hochschulen übernehmen die Reisekosten der Teilnehmer*innen an der Finalrunde.
Der Bewerbung sind alle geforderten Unterlagen vollständig beizufügen:

  • Darstellung des Beitrags (s. ergänzende Hinweise)
  • Lebenslauf der oder des Studierenden
  • (Erst zur zweiten Runde:) Portraitfoto der oder des Studierenden (bei Projektgruppen: Gruppenfoto)
  • Studienbescheinigung der oder des Studierenden
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular

Die Anmeldeformulare sind der Ausschreibung beigefügt und stehen auf der Homepage der RKM zur Verfügung.

Hinweis für die Beschreibung des Beitrags:

Einzureichen ist ein Exposé von maximal sechs Seiten (bis zu 20.000 Zeichen), das Idee, Zielsetzung und gegebenenfalls die Durchführung des Beitrags darlegt und die methodische Vorgehensweise erläutert. Des Weiteren soll der Beitrag reflektiert und auf den musikpädagogischen Fachdiskurs bezogen werden. Verwendete Quellen sind anzugeben. Das Exposé ist zusätzlich in elektronischer Fassung via Mail an die Geschäftsstelle des Hochschulwettbewerbs (wettbewerb.musikpaedagogik@hfmt-koeln.de) einzureichen.

Darüber hinaus kann die Darstellung des Beitrags durch Bildmaterial (Fotos als jpeg, tif oder png mit mindestens 300 dpi), Videoaufnahmen (mp4) oder Tonaufnahmen (mp3) wahlweise auf CD-Rom, DVD-Rom oder USB-Stick eingereicht werden. Die Medien müssen so formatiert werden, dass sie von Windows ab Version 7 und Mac OSX ab Version 10.6 gelesen werden können und eine Größe von 1 GB sowie eine Länge von maximal 15 Minuten Dauer nicht überschreiten.

Jury

Die Jury besteht aus zehn Mitgliedern, die folgende Verbände vertreten:

  1. ein Vorsitzender bzw. eine Vorsitzende aus dem Kreis der RKM (ohne Stimmrecht) sowie jeweils zwei Mitglieder des durch die RKM eingesetzten Ausschusses Schulmusik und des Ausschusses künstlerisch-pädagogische Studiengänge.
  2. ein Lehrender bzw. eine Lehrende und zwei Studierende aus musikpädagogischen Studiengängen der  gastgebenden Hochschule (Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover)
  3. je ein Mitglied des BMU und VdM

Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Finalrunde

Für die Finalrunde werden maximal zehn Bewerberinnen bzw. Bewerber eingeladen, ihren Beitrag persönlich zu präsentieren. Ihnen stehen dafür 10-15 Minuten zur Verfügung, anschließend findet ein ausführliches Gespräch mit der Jury statt. Direkt im Anschluss an die Präsentationen werden die Preisträger*innen ermittelt.

Coaching

Für eine adäquate Vorbereitung auf die Finalrunde wird den Finalist*innen ein zentrales professionelles Coaching angeboten, das zur Schärfung der eigenen fachlichen Argumentation, der Beratung hinsichtlich eines angemessenen Präsentationsformats und dem Austausch untereinander dient. Den Finalist*innen sollen damit neben der Vorbereitung auf die Abschlusspräsentation auch Kompetenzen für eine zukünftige Präsenz in der musikpädagogischen Fachcommunity vermittelt werden.

Preisträgerpräsentation

Die öffentliche Finalrunde sowie die Preisverleihung mit Präsentation der preisgekrönten Beiträge durch die Teilnehmenden findet im Rahmen der Mitgliederversammlung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen statt.

Preise

  • Als Preisgeld stellen BMU und VdM stellen jeweils 3500,- Euro zur Verfügung.
  • Die Jury entscheidet über die Preisvergabe, deren Anzahl und Staffelung.
  • Ggf. können Förderprämien vergeben werden.

Alle Finalteilnehmenden erhalten ein Zertifikat und ein Feedback. Die Preisträgerprojekte werden durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit bundesweit bekannt gemacht.

Weitere Fördermaßnahmen

Im Rahmen der Beratung über die Preisvergabe macht die Jury auch Vorschläge für Fördermaßnahmen für die Preisträger*innen und unterstützt diese Maßnahmen durch persönliche Vermittlung aktiv. Geeignete Fördermaßnahmen können beispielsweise sein:

  • Vermittlung von Publikationsmöglichkeiten,
  • Einladung zu Fachtagungen und musikpädagogischen Kongressen,
  • Einbindung von Preisträger*innen in musikpädagogische Arbeitskreise und Aktionsfelder.