Verabschiedet von der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen am 19.01.2020
Mit diesem Wettbewerb macht die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) auf die Bedeutung musikalischer Bildung öffentlich aufmerksam. Damit bekunden die deutschen Musikhochschulen ihr Engagement für Musikpädagogik und ihren Anspruch auf Exzellenz in der Lehrer*innenbildung und den künstlerisch-pädagogischen Studiengängen. Beide Bereiche sollen in ihrer Vielfalt und Attraktivität sichtbar gemacht und zur Geltung gebracht werden.
Der Wettbewerb zielt auf Förderung, Weiterentwicklung und Anerkennung musikpädagogischer Professionalität von Studierenden. Zugleich gibt er Impulse in die verschiedenen musikpädagogischen Arbeitsfelder.
Diese Absicht korrespondiert mit den Zielen der preisstiftenden Verbände Verband deutscher Musikschulen (VdM) und Bundesverband Musikunterricht (BMU).
Der Wettbewerb wird von der RKM gemeinsam mit dem VdM und dem BMU durchgeführt. Bei der RKM ist ein Ausschuss Hochschulwettbewerb Musikpädagogik als Fachbeirat eingerichtet. Die Festlegung der Zahl der Mitglieder und ihre Wahl erfolgt durch die RKM.
Für die Durchführung des Wettbewerbs ist die an der Hochschule für Musik und Tanz Köln eingerichtete Geschäftsstelle zuständig. Diese wird von einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer geleitet, die oder der durch den Vorstand der Rektorenkonferenz der RKM im Benehmen mit der HfMT Köln bestellt wird.
Die Entscheidung des Wettbewerbs erfolgt durch eine Jury nach den folgenden Kriterien.
Der Hochschulwettbewerb Musikpädagogik zeichnet hervorragende eigenständige musikpädagogische Arbeiten aus. Die Themen können aus dem gesamten Spektrum der in den Studiengängen repräsentierten Handlungs- und Aufgabenfelder gewählt werden.
Es kann sich beispielsweise um die Darstellung
handeln.
Die RKM-AG HWMP kann thematische Fokussierungen vorschlagen, was die Einreichung thematisch freier Beiträge jedoch nicht ausschließt.
Der Wettbewerb findet in zwei Runden statt. In der ersten Runde werden die eingereichten Unterlagen bewertet, in der zweiten Runde (Finalrunde) zusätzlich die Qualität der Präsentation.
Bei der Bewertung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Die Kriterien sind je nach Ausrichtung des Projektes unterschiedlich zu gewichten.
Als weitere Kriterien können Übertragbarkeit, Reichweite und Innovationspotenzial gewertet werden.
Die RKM bestimmt eine*n Vorsitzende*n[1] der Jury (ohne Stimmrecht) und beauftragt den Ausschuss Schulmusik sowie den Ausschuss Künstlerisch-pädagogische Studiengänge je zwei Mitglieder zu entsenden. Im Falle der Verhinderung der oder des Vorsitzenden bestimmt die Jury eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n aus ihren Reihen. Dieses Mitglied behält sein Stimmrecht. Die gastgebende Hochschule benennt eine*n Vertreter*in aus der Lehre sowie zwei Studierende aus musikpädagogischen Studiengängen als Jurymitglieder. Des Weiteren gehören je ein*e Vertreter*in des VdM und des BMU der Jury an. Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
[1] In der Regel ein Mitglied einer Hochschulleitung
Für eine adäquate Vorbereitung auf die Finalrunde wird den Finalist*innen ein zentrales professionelles Coaching angeboten, das zur Schärfung der eigenen fachlichen Argumentation, der Beratung hinsichtlich eines angemessenen Präsentationsformats und dem Austausch untereinander dient. Den Finalist*innen sollen damit neben der Vorbereitung auf die Abschlusspräsentation auch Kompetenzen für eine zukünftige Präsenz in der musikpädagogischen Fachcommunity vermittelt werden.
Die Organisation des Coachings (Ort, Zeitpunkt, Referent*innen) liegt in der Verantwortung der/des Juryvorsitzenden in Verbindung mit dem für den Wettbewerb zuständigen Vorstandsmitglied der RKM.
Die öffentliche Finalrunde sowie die Preisverleihung mit Präsentation der preisgekrönten Beiträge durch die Teilnehmenden findet im Rahmen der RKM-Sommerkonferenz statt.
Im Rahmen der Beratung über die Preisvergabe macht die Jury auch Vorschläge für Fördermaßnahmen für die Preisträger*innen und unterstützt diese Maßnahmen durch persönliche Vermittlung aktiv. Geeignete Fördermaßnahmen können beispielsweise sein:
Soweit Sach- und Reisekosten für diese Fördermaßnahmen nicht von anderen Trägern übernommen werden, können Erstattungen oder Zuschüsse dafür als Förderpreise aus dem Wettbewerbsbudget finanziert werden.
Bewerben können sich einzelne Studierende oder Projektgruppen von bis zu fünf Studierenden. Die Teilnehmer*innen müssen im Kalenderjahr der Veröffentlichung der Ausschreibung an einer deutschen Musikhochschule immatrikuliert sein. Jede Hochschule kann maximal zwei Beiträge einreichen, besonders angesprochen sind die Lehramts- und die künstlerisch-pädagogischen Studiengänge.
Jede Hochschule kann maximal zwei Beiträge, in der Regel jeweils einen Beitrag aus den Lehramts- und den künstlerisch-pädagogischen Studiengängen einreichen. Ausnahmsweise sind aus den künstlerischen Studiengängen auch Beiträge möglich, die nach Studienprofil und Themenstellung den Wettbewerbsanforderungen entsprechen. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Hochschulleitung in Absprache mit den zuständigen Studiengangsleitungen.
Es findet eine Vorauswahl in den Hochschulen statt. Die Bewerbungen werden durch die Hochschulleitungen eingesandt. Sie müssen mit den Unterschriften der Hochschulleitung und der Bewerberin oder des Bewerbers bzw. bei Gruppenbewerbungen der Vertreterin oder des Vertreters der Projektgruppe versehen sein. Die entsendenden Hochschulen übernehmen die Reisekosten der Teilnehmer*innen an der Finalrunde.
Der Bewerbung sind alle geforderten Unterlagen vollständig beizufügen:
Die Anmeldeformulare sind der Ausschreibung beigefügt und stehen auf der Homepage der RKM zur Verfügung.
Einzureichen ist ein Exposé von maximal sechs Seiten (bis zu 20.000 Zeichen), das Idee, Zielsetzung und gegebenenfalls die Durchführung des Beitrags darlegt und die methodische Vorgehensweise erläutert. Des Weiteren soll der Beitrag reflektiert und auf den musikpädagogischen Fachdiskurs bezogen werden. Verwendete Quellen sind anzugeben.
Darüber hinaus kann die Darstellung des Beitrags durch Video- oder Tonaufnahmen von maximal 15 Minuten Dauer sowie ggfs. durch weitere Materialien ergänzt werden.
Die Bewerbungen sind an die Geschäftsstelle des Hochschulwettbewerbs Musikpädagogik an der HfMT Köln, Unter Krahnenbäumen 87, 50668 Köln zu richten. Bewerbungsschluss ist der 15.01. des jeweiligen Jahres.
E-Mailadresse: wettbewerb.musikpaedagogik(at)hfmt-koeln(dot)de.
Website: hwmp.hfmt-koeln.de
[2] Einzureichen zusätzlich in elektronischer Fassung via Mail, Fotos als jpeg, tif oder png mit mindestens 300 dpi.
[3] Ebenso, vgl. Anm. 2.
[4] Ebenso, vgl. Anm. 2.
Der/die Vorsitzende wird durch die RKM in der Januarsitzung des Jahres der Ausschreibung bestimmt.